Permakultur Institut e.V. und Permakultur Akademie
Der Verein Permakultur Institut wurde 1983 gegründet und hat sich zur beständigsten Organisation der Permakultur-Bewegung im deutschsprachigen Raum entwickelt. Zweck des Vereins ist es, die Entwicklung zukunftsfähiger Lebensweisen zu unterstützen. Dafür organisieren wir Bildungsarbeit und vernetzen Permakultur-Aktive. Unseren Bildungsauftrag realisieren wir durch unseren Zweckbetrieb, die Permakultur Akademie, die seit 2003 die "Weiterbildung Permakultur Design" anbietet.
Vision und Mission
Wie sieht die Welt aus, in der wir leben möchten?
Unsere Vision
Wir leben in einer Welt,
in der wir Menschen unser Eingebundensein in die Natur anerkennen,
auf respektvolle Weise für unsere Bedürfnisse sorgen und
unser Miteinander achtsam, lebendig und solidarisch ist.
Unser Beitrag
Wir verbreiten permakulturelle Gestaltungsansätze und Praxiserfahrungen
durch Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Vernetzung.
Wir unterstützen Projekte, Initiativen und Menschen,
die sich der Ethik der Permakultur verbunden fühlen.
Wir entwickeln Permakultur weiter als eine Gestaltungspraxis,
die durch ganzheitliches Beobachten, vernetztes Denken,
kreatives Gestalten und verantwortliches Handeln
zukunftsfähige Lösungen in die Welt bringt.
Unsere Werte
Unser Ziel ist es, mit Permakultur Wege zu finden und zu fördern, wie wir für unsere Bedürfnisse sorgen können, ohne die Lebensgrundlagen unserer menschlichen und nicht-menschlichen Mitwelt weiter zu gefährden.
Folgende Werte sind dabei für uns zentral:
- Achtung der allgemeinen Menschenrechte
- Wertschätzung der Vielfalt der Kulturen und Lebensweisen auf unserem Planeten, Weltoffenheit und Freude am Austausch
- Respektvoller und achtsamer Umgang mit der Verletzlichkeit und Widerstandsfähigkeit der Erde und ihrer Ökosysteme
- Förderung gemeinwohlorientierter und solidarischer Formen des Wirtschaftens
- Verantwortliches Handeln im Sinne begrenzter Ressourcen und globaler Gerechtigkeit
Wir lehnen daher ausdrücklich jegliche Form von rassistischen, sexistischen und antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen ab. Gleichzeitig laden wir jede*n ein, die Arbeit des Permakultur Instituts e.V. und der Permakultur Akademie entsprechend der oben genannten Werte und Ethik zu unterstützen.
Der Verein
Seit 1983
Permakultur Institut e.V.
Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung von Bildungsarbeit im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Permakultur.
Permakultur ist ein Konzept zur nachhaltigen Projektentwicklung und Landnutzung unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Betrachtungsweisen und Strategien.
- Wir informieren die Öffentlichkeit durch geeignete Veranstaltungen und Medien
- Wir veranstalten Kurse, Vorträge, Ausstellungen und Diskussionen
- Wir vernetzen und arbeiten mit zweckverwandten Organisationen und öffentlichen Institutionen zusammen
Unseren Bildungsauftrag setzen wir durch unseren Zweckbetrieb um, die Permakultur Akademie, die seit 2003 kontinuierlich die "Weiterbildung Permakultur Design" anbietet.
Darüber hinaus hält der Verein Kontakt zu den europäischen und internationalen Permakultur Verbänden. Der Verein ist offiziell seitens der anderen Verbände anerkannt, das "Diploma of Applied Permaculture" zu vergeben. Angehende Permakultur Designer*innen haben damit ein verlässliches Qualitätskriterium, das internationalen Standards entspricht.
Satzung des Permakultur Institut e.V.
Neufassung laut Mitgliederbeschluss vom 22.02.2014
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Permakultur Institut e. V.“
(2) Sitz des Vereins ist Hamburg.
§ 2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Umweltschutz. Dieses Ziel soll schwerpunktmäßig erreicht werden durch die Förderung, Verbreitung und Weiterentwicklung von Permakultur. Permakultur ist ein Konzept zur nachhaltigen Projektentwicklung und Landnutzung unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Betrachtungsweisen und Strategien.
(2) Der Verein verwirklicht den Vereinszweck insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Er informiert die Öffentlichkeit durch geeignete Veranstaltungen und Medien,
- veranstaltet Kurse, Vorträge, Ausstellungen und Diskussionen und
- arbeitet mit zweckverwandten Organisationen und öffentlichen Institutionen zusammen, sofern deren Aktivitäten mit den Vereinszwecken übereinstimmen.
§ 3 Grundsätze
(1) Der Permakultur Institut e.V. ist ein parteipolitisch, weltanschaulich und konfessionell unabhängiger Verein. Er ist – gemeinsam mit allen Permakultur-Engagierten auf der Welt – den drei ethischen Grundprinzipien der Permakultur verpflichtet:
- Sorge tragen für die Erde
- Sorge tragen für die Menschen
- Ressourcen gerecht (fair-)teilen und unseren Verbrauch reduzieren
Das Ziel ist es, mit der Permakultur Wege zu finden und zu fördern, wie Menschen für ihre Bedürfnisse sorgen können, ohne die Lebensgrundlagen der menschlichen und nicht-menschlichen Mitwelt weiter zu gefährden.
Folgende Werte sind dabei zentral:
- Achtung der Allgemeinen Menschenrechte
- Wertschätzung der Vielfalt der Kulturen und Lebensweisen auf diesem Planeten, Weltoffenheit und Freude am Austausch
- Respektvoller und achtsamer Umgang mit der Verletzlichkeit und Widerstandsfähigkeit der Erde und ihrer Ökosysteme
- Förderung gemeinwohlorientierter und solidarischer Formen des Wirtschaftens
- Verantwortliches Handeln im Sinne begrenzter Ressourcen und globaler Gerechtigkeit
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, welche den Zwecken, Zielen, Interessen und Grundsätzen des Vereins zustimmt. Die Beitrittserklärung ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. Die Annahme des Antrags wird vom Vorstand schriftlich bestätigt.
(2) Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung, die an den Vorstand des Vereins zu richten ist, austreten. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten ist. Ein Austritt aus wichtigem Grund ist jederzeit zulässig, und muss schriftlich dem Vorstand des Vereins gegenüber erklärt werden.
(3) Bei schweren Verstößen gegen Ziele und Interessen des Vereins kann ein Mitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss der Mitgliederversammlung ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden.
(4) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod und bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben.
(2) Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden vom Vorstand festgelegt. Diese Beschlüsse müssen von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder haben das Rede- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
(3) Jedes Mitglied ist berechtigt und aufgerufen, an der Verwirklichung der Vereinsziele mit zu arbeiten.
§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen.
(2) Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuladen.
(3) Der Vorstand ist zur Einberufung einer Mitgliederversammlung innerhalb von drei Monaten verpflichtet, wenn mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangen.
(4) Anträge zur Tagesordnung sind mindestens vierzehn Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
(5) Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche und außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
(6) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(7) Die Auflösung des Vereins und Satzungsänderungen, wozu auch die Änderung des Zwecks gehört, können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Der Beschluss bedarf einer 3⁄4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten zu unterzeichnen ist.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
- Satzungsänderungen
- Auflösung des Vereins
- Wahl des Vorstands
(2) Die Mitgliederversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und beschließt über Entlastungen.
§ 11 Vorstand
(1) Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht andere Organe für zuständig erklärt werden.
(2) Der Vorstand besteht aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
- sowie bis zu 4 weiteren Vorstandsmitgliedern
Der 1. und 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
(3) Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den 1. und 2. Vorsitzenden und den Geschäftsführer.
(5) Über die Beschlüsse des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollanten zu unterzeichnen ist.
(6) Für die ehrenamtliche Vorstandstätigkeit darf den Vorstandsmitgliedern eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden.
§ 12 Auflösung des Vereins
(1) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Mitglied werden & Spenden
aktiv zur Entwicklung zukunftsfähiger Lebensweisen beitragen
Mach mit, unterstütze unsere Arbeit
Du möchtest unsere Arbeit als Plattform für Bildung und Vernetzung fördern, gelebte permakulturelle Praxis, Beratung, Forschung und Lehre unterstützen und so aktiv zur Entwicklung zukunftsfähiger Lebensweisen beitragen?
Dann werde Mitglied – der Verein lebt von einer breiten Basis, wir freuen uns über jedes neue Mitglied, das aktiv mitgestalten möchte oder uns finanziell unterstützt.
Wir arbeiten dezentral, solidarisch und selbstorganisiert und du bist herzlich willkommen, dich bei uns einzubringen. Zur Orientierung und Vernetzung bieten wir neuen Mitgliedern:
- zur Begrüßung umfassende Informationen zu Arbeitsweise, Teams und Ansprechpartnern
- Zugang zum SoCoNet, unserer internen Online-Plattform mit weit mehr als 200 Mitgliedern
- einmal im Jahr ein hochwertiges Printmagazin (frei Haus natürlich!)
- vielfältige Treffen mit Raum für Austausch
- spannende Praxisorte, an denen Permakultur erfahrbar wird.
Ist das was?
Werde Mitglied und tauche ein in unser Netzwerk für zukunftsfähiges Leben!
Du kannst dich gerade nicht mit Zeit, sondern mit Geld einbringen?
Kein Problem, schau dir unsere Projekte an und suche dir gern eines aus, das du gezielt fördern möchtest. Oder überlasse es uns, deine Unterstützung sinnvoll einzusetzen. Gern informieren wir dich persönlich über die Möglichkeiten, die Arbeit unseres Vereins zu fördern.
Wir sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind also steuerlich absetzbar.
>> Spende jetzt und unterstütze unsere Arbeit
Beachtet bitte: bis 300€ Höhe reicht eurem Finanzamt folgendes Dokument in Verbindung mit dem Überweisungsbeleg als vereinfachter Zuwendungsbescheid, ihr braucht also nicht extra eine Spendenquittung anfordern.
Der Bildungsbetrieb
Seit 2002
Permakultur Akademie
Die Permakultur Akademie ist der Zweckbetrieb des Vereins, der die Bildungsarbeit ausgestaltet. Sie ist ein lebendiges Netzwerk von Designer*innen, Lehrer*innen, Teilnehmenden und deren Projekten. 2002 wurde die Permakultur Akadmie von Jascha Rohr gegründet, mit dem Ziel auch im deutschsprachigen Raum durch eine strukturierte und begleitete Weiterbildung auf den Abschluss "Diploma of Applied Permaculture Design" vorzubereiten. Im Jahr 2007 wurde sie vom Permakultur Institut e. V. übernommen.
Sie organisiert und trägt ein vielfältiges Kursprogramm, von Einführungsvorträgen über Praxisseminare, bis zum zweiwöchigen Permakultur-Design-Kurs, bei denen Teilnehmende auf unterschiedliche Weisen die Möglichkeiten der Permakultur entdecken.
Sie bietet die Weiterbildung Permakultur Design an, deren Abschluss durch das international anerkannte Diploma of Applied Permaculture Design zertifiziert wird.
Sie unterstützt den Aufbau neuer ganzheitlich nachhaltiger Projekte, durch die Vernetzung von Macher*innen, Lernenden, Dozierenden und Theoretiker*innen.
Sie ist eine Schnittstelle zwischen professionellen Institutionen wie Universitäten, Fachhochschulen, Unternehmen, Verbänden und Parteien und dem kreativen Potential und experimentellen Einfallsreichtum engagierter Menschen und ihrer Projekte an vielen Orten.
Neben den Kursangeboten, die sich hauptsächlich an Privatpersonen richten, ist es möglich, mit der Permakultur Akademie und den beteiligten Dozenten und Projektpartnern Kurse, Vorträge, Führungen oder Beratungen zu organisieren, die sich speziell nach den Wünschen deines Vereins, deines Projekts oder Betriebs richten.
Selbstorganisation & Partizipation
Gemeinsam effektiv Entscheidungen treffen
Organisation und Arbeitsweise
Bereits 2015 zeichnete sich ab, dass der sich dynamisch entwickelnde „Organismus“ von Permakultur Verein und Akademie strukturell an eine Schwelle gekommen war. Seit April 2016, als unser Kollege Adrian Sina Vollmer uns mit viel Geduld und Kompetenz durch einen Veränderungsprozess begleitete, arbeiten wir nun mit einem Modell, das wir als „Soziokratie Light“ bezeichnen könnten. Charakteristisch für die Soziokratie ist die Struktur von Arbeitskreisen, die so autonom wie möglich in ihren jeweiligen Bereichen tätig sind, und aus denen je ein-zwei Vertreter*innen in einem Lenkungskreis zusammenkommen, der dann die offen gebliebenen Fragen und übergeordnete strategische Angelegenheiten bearbeitet.
Mitarbeiter*innen
Meldet euch gern
per Email, schriftlich oder persönlich
Kontakt
Wir sind ein dezentrales Netzwerk. Das Permakultur Institut e.V. ist überall da, wo seine Mitglieder, Designer*innen, Praxisorte und Weiterbildungsteilnehmenden sind.
Bei Fragen zu
- einzelnen Kursen: bitte in der jeweiligen Kursbeschreibung direkt die entsprechenden Veranstalter kontaktieren!
- konkreten Orten: auch hier bitte über die angegebenen Kontaktdaten bzw. Webseiten!
- allen anderen Anliegen: wir sind gern über dieses Kontaktformular für euch da: